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Parlament (Legislative) kontrolliert Regierung (Exekutive)? Wie lachhaft !

Foto: H.S.

29.09.2020 - von Dr. Arnd Rüter und Rudolf Mühlbauer

Offener Elektropost-Brief der Herren Dr. Arnd Rüter und Rudolf Mühlbauer
an Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
und
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
Kopie
per Email cc an:
- Bundespräsident Steinmeier
- Bundeskanzlerin Merkel
- alle Bundesminister / Mitglieder des Bundeskabinetts (Exekutive)
- alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages (MdB; Legislative)
- an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Bitte um
Verteilung an alle relevanten Mitglieder (Versicherer)
- Vorstände aller im GDV organisierten Versicherer mit Risiko- oder
Kapitallebensversicherungen oder Versicherungen zur betrieblichen Altersvorsorge)
- alle Mitglieder von Präsidium & Bundesvorstand der CDU
- alle Mitglieder von Präsidium & Vorstand der CSU
- alle Mitglieder vom Parteivorsitz & Parteivorstand der SPD
- alle Mitglieder vom Bundesvorstand & Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen
- alle Mitglieder vom Parteivorstand von Die Linke
- alle Mitglieder von Präsidium & Bundesvorstand der FDP

O f f e n e r B r i e f

an Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
und Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit.

Beachtlich, Sie haben also beschlossen, sich als zwei der führenden Gesetzesbrecher des staatlich organisierten Betrugs auf Basis von Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu offenbaren.

Mit dem sogenannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden ab 01.04.2007 die
„Interessenvertretungen“ der gesetzlichen Krankenkassen zu einem sogenannten „GKV-Spitzenverband Bund“ (nachfolgend: GKV-SVB) zusammengefasst. Dieser GKV-SVB dient nicht etwa, wie der Gesetzesname suggerieren soll, der Stärkung des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Krankenkassen, sondern zur Beseitigung ihrer Eigenständigkeit. Das ganze Wortgeklingel mit Schlagworten wie „Demokratie“, „Mitgestaltung“, „Mitbestimmung“, „Selbstverwaltung“, „Interessenvertretung der Krankenkassen“, „Interessenvertretung der Versicherten“ im Internetauftritt dieses GKV-SVB kann nicht über die gesetzlichen Festschreibungen hinweg täuschen.

Durch das GKV-WSG wurden die gesetzlichen Krankenkassen und deren angebliche Interessenvertretung GKV-SVB dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) untergeordnet. Verträge und Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes Bund werden von der Aufsichtsbehörde BMG kontrolliert und genehmigt und sind für alle gesetzlichen Krankenkassen und alle Versicherten bindend („Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten.“
§217e (2) SGB V).

Der GKV-SVB ist lediglich eine zwischen BMG und Krankenkassen eingezogene und vom BMG kontrollierte Quasi-Behörde, um gegenüber dem Staatsvolk weiterhin den Popanz der Selbstverwaltung Seite 1der Krankenkassen mit Sozialwahlen verkünden zu können. Und, ein ganz wesentlicher Punkt: die Parteienoligarchie aus CDU/CSU und SPD hat sich auf diesem Weg des Gesundheitsfonds, also des gemeinschaftlichen Eigentums der gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten bemächtigt. Das ist Diebstahl fremden Eigentums.

Schlimmer noch: Mit dem GKV-WSG wurde dem GKV-Spitzenverband, welcher dem Bundesministerium für Gesundheit untergeordnet ist, die Rechtssetzung mit Außenwirkung „erlaubt“. Dies ist ein ungehemmter Verfassungsbruch. Das GKV-WSG ist nichts anderes als ein verfassungswidriges Selbst-ERMÄCHTIGUNGSGESETZ der Exekutive unter Ausschaltung der Legislative.

In Folge des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (GKV-BRG) von 2019 hat der GKV-SVB sein „Zahlstellen-Meldeverfahren“ mit Wirkung zum 01.10.2020 überarbeitet. An mehreren Stellen dieses Dokumentes wird behauptet, dass nicht nur Kapitalabfindungen sondern explizit auch andere einmalige Kapitalleistungen als Versorgungsbezüge an die Krankenkassen der gesetzlich Versicherten zu melden seien. Das ist gesetzeswidrig in Bezug auf § 229 SGB V, nach welchem als Einmalzahlungen nur Abfindungen („tritt an die Stelle von ...“) verbeitragt werden dürfen. Im „Zahlstellen-Meldeverfahren“ steht sogar eine eigenkreierte Legaldefinition „Betriebsrente“ („Unter dem Begriff Betriebsrente fallen alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die aus Anlass eines früheren Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden.“). Das missachtet nicht nur die gesetzliche Legaldefinition in § 229 SGB V und bringt eines der in 2002 zwischen den Parteipolitikern und den Krankenkassen erfundenen „Kriterien“ zur Durchführung von Rechtsbeugung und Verfassungsbruch durch die Sozialgerichte im staatlich organisierten Betrug erneut unter, es ist auch hochgradig kriminell, weil Sie sich hier Gesetzgebungskompetenz unter Ausschaltung des Deutschen Bundestages anmaßen; es ist der offene und ungenierte Verfassungsbruch. Das Ganze läuft unter dem Motto: Was interessieren uns die Gesetze (selbst, wenn sie auf verfassungswidrige Weise zustande kamen), das Gesetz sind wir.

Mit diesem „Zahlstellen-Meldeverfahren“ werden die Versicherer von Kapitallebensversicherungen aufgefordert die §§ 202, 229 des SGB V zu brechen und auch weiterhin Betrug in besonders schwerem Fall (§ 263 StGB) zu begehen. Dieser Betrug erfolgt mit Vorsatz, denn die Versicherer wissen sehr wohl, dass die Sparerlöse aus Kapitallebensversicherungen nicht zu verbeitragendes privates Eigentum der Versicherten sind.

Und damit immer noch nicht genug: Falls die Versicherten aus Kapitallebensversicherungen sich weigern den Lebensversicherern die Daten zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu melden, weil diese die Versicherer nichts angehen und lediglich zum Starten des staatlich organisierten Betrugs verwendet werden, dann werden die Lebensversicherer im „Zahlstellen-Meldeverfahren“ aufgefordert einen weiteren Rechtsbruch zu begehen und sich die Daten per etablierter elektronischer Nachfrage von der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) geben zu lassen, wobei stillschweigend davon ausgegangen wird, dass auch die DSRV in diesem staatlich organisierten Betrug mitmacht.

Angesichts der Tatsache, dass die Parteienoligarchie sich ungeniert sowohl am privaten Eigentum als auch am gemeinschaftlichen Eigentums der gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten bedient, ist der ersatzweise Gebrauch des Begriffes Kleptokratie für die Parteienoligarchie und den erreichten Zustand unseres Staates durchaus passend.

Wer ist verantwortlich für dieses hochgradig kriminelle Treiben (§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB) mit massiver Aufforderung zur Fortsetzung des Betrugs in besonders schwerem Fall und der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)?
Sie beide sind es; der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Hubertus Heil (SPD), und der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn (CDU), denn das überarbeitete „Zahlstellen-Meldeverfahren“ wurde von beiden Ministerien (das BMG als Aufsichtsbehörde) am 26.02.2020 genehmigt.

Auch unter moralischen Gesichtspunkten liefern Sie beide eine ganz miese Tour. Dass Sie uns ca. 6,3 Mio Betrogene oder noch zu Betrügende als lästiges Beiwerk eines „von Ihnen beherrschten Staates“ und schon seit 2004 auch das private Eigentum dieser gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten als Manövriermasse für unfähige Parteipolitik sehen, kann uns nicht jedes Mal neu überraschen. Dass Sie aber die Vorstandsmitglieder der Lebensversicherer öffentlich und massiv zum Begehen von Straftaten nach § 111 StGB auffordern (Betrug im besonders schweren Fall (§ 263 StGB) und zur Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) ), ohne denen eine Risikoabsicherung oder zumindest Risikominimierung „anzubieten“ ist schon eine perfide Art mit Führungskräften der Wirtschaft umzugehen.

Sie wissen doch nur allzu gut, dass diese im Ernstfall persönlich für die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens haften (zur Erinnerung, bisher wurden die ca. 6,3 Mio Rentner um ca. 30 Milliarden Euro betrogen). Und da wird es den Vorständen absolut nichts helfen, wenn sie sich darauf berufen, zu diesen Straftaten von den herrschenden Politikern bzw. Bundesministern angestiftet bzw. (ab 01.10.2020) förmlich gedrängt worden zu sein.

Die Politiker aller etablierten politischen Parteien, nicht nur von CDU/CSU und SPD, erzählen uns fortlaufend, sie könnten ja nichts dafür, wenn alle mit Beitragsrecht befassten bundesdeutschen Sozialgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht fortlaufend Rechtsbeugung und Verfassungsbruch begehen. Hier nun haben Sie als Bundesminister für Arbeit und Soziales bzw. Bundesminister für Gesundheit uns aktuell offenbart, dass Sie die treibende Kraft sind, die den staatlich organisierten Betrug unter mafiöser Einbindung der gesetzlichen Krankenkassen, der Sozialgerichte, des Bundesverfassungsgerichts, der Lebensversicherer, etc. betreiben. Sie setzen weiter auf die kriminellen Richter und haben beschlossen die Beseitigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ungeniert fortzusetzen.

In einem funktionierenden Rechtsstaat müssten Sie nicht nur mit einer durch den Generalbundesanwalt gestützten Klage rechnen, sondern wegen der Schwere der Taten auch mit sofortiger Untersuchungshaft.
Sie glauben vielleicht, sich hinter Ihrer politischen Immunität als Bundestagsabgeordnete verstecken zu können. Vielleicht setzen Sie auch darauf, dass bei genauerer Betrachtung die Immunität des gesamten Bundestages aufgehoben werden müsste; also die Abgeordneten sich deshalb in Nibelungentreue ergehen werden.

Das Parlament (Legislative) kontrolliert die Regierung (Exekutive)? Wie lachhaft; die Parlamentarier des Deutschen Bundestages können ja nicht einmal sich selbst kontrollieren, sondern befolgen ohne zu murren die Vorgaben der verfassungswidrigen parteipolitischen Fraktionszwänge.

Nachdem der Petitionsausschuss am 15.05.2018 glaubte die Petition Pet-2-18-15-8272-003156 nach über 4 Jahre währendem Nichtstun einfach als erledigt abtun zu können, wurden nicht mehr nur die Mitglieder der Ausschüsse Arbeit & Soziales, Gesundheit, Petition und Recht & Verbraucherschutz von uns Betrogenen informiert. Die entsprechende Mitteilung an den Petitionsausschuss vom 22.05.2018 und am 28.05.2018 an alle Bundestagsabgeordneten behandelte zweifelsfrei „den staatlich organisierten Betrug auf Basis von Rechtsbeugung und Verfassungsbruch“. Spätestens seit dem 28.05.2018 kann kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages seine Mitwisserschaft abstreiten an diesem Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die Parteipolitiker mit seit 2004 (verstärkt ab 2006) etablierten Strukturen, die nur noch mafiös genannt werden können. Wir haben damals sehr deutlich geschrieben: „Sie sollen nicht die Möglichkeit haben eines Tages sagen zu können ‚das haben wir nicht gewusst‘ oder [...] ‚ja wenn wir das alles nur gewusst hätten‘. Das hat es in der deutschen Geschichte schon einmal gegeben und das wollen wir doch bitte nicht noch einmal erleben.“

Die Beseitigung der Unabhängigkeit der Judikative als eines der drei Standbeine unseres demokratischen Rechtsstaates (Legislative, Exekutive, Judikative), die planmäßige Aushebelung der Artikel unseres Grundgesetzes im Zuge der Etablierung des staatlich organisierten Betrugs auf Basis von Rechtsbeugung und Verfassungsbruch, die „Auftragsrechtsprechung“ durch alle mit Beitragsrecht befassten Kammern und Senate der bundesdeutschen Sozialgerichte und die rechtsbeugende und verfassungswidrige „Recht“sprechung der Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die Aushebelung der Parlamentarischen Demokratie durch Marginalisierung oder gar Ausschaltung des Parlamentes, die Aufrechterhaltung dieses Zustands durch parteipolitische Vereinnahmung der Legislative über verfassungswidrige Fraktionsabstimmungen sind nichts anderes als der Missbrauch staatlicher Gewalt durch Ihre Parteienoligarchie zur Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung. Dies hat nichts mit der Ausübung des „staatlichen Gewaltmonopols zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung“ zu tun; es ist das exakte Gegenteil.

§ 81 Abs. 1 Hochverrat gegen den Bund StGB
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige
Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Es ist die Verantwortung der obersten Hierarchie der Täter, von Parteipolitikern wie Ihnen, die das alles ins Werk gesetzt haben und verbissen seit über 16 Jahren mit ihren Lügen verteidigen und die Verfassung missachtend weiter betreiben.

Wir ca. 6,3 Mio Betrogenen oder noch zu Betrügenden pochen auf unser grundrechtsgleiches Recht eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Vaterstetten / Ismaning , den 25.09.2020
Dr. Arnd Rüter & Rudolf Mühlbauer

(Mitglieder der InteressenGemeinschaft der GMG-Geschädigten Direktversicherten)

(PS: Der Inhalt der Startseite der homepage wird als Anhang beigefügt, da wir nicht unbedingt davon ausgehen können, dass alle cc Empfänger dieses Offenen Briefes in der Lage sein werden, sich die Dokumentation im Internet anzuschauen)
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InteressenGemeinschaft der GMG-Geschädigten Direktversicherten unter: Link

Quelle: Mail an die Redaktion