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Juristin Andrea Kießling: Viele Corona-Maßnahmen sind rechtswidrig

Foto: H.S.

30.09.2020 - von Stefan Tomik im Gespräch mit Andrea Kießling

»Andrea Kießling forscht an der Ruhr-Universität Bochum zum Recht der öffentlichen Gesundheit und gibt einen aktuellen Kommentar zum Infektionsschutzgesetz heraus.«
So informiert faz.de über die Wissenschaftlerin, mit der sie am 30.9.2020 ein Interview führt. Sie hält z.B.die Quarantäneregelung im IfSG für verfassungswidrig. Im Interview heißt es:

»… [FAZ:] Im Jahr 2000 wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet, das noch heute gilt und in zentralen Vorschriften dem Bundesseuchengesetz ähnelt. Hat sich das Gesetz im Kampf gegen die Corona-Pandemie bewährt?

Leider nicht. Man sollte diese Pandemie zum Anlass nehmen, das IfSG grundlegend zu überarbeiten. Noch nie waren Bürger von so massiven Grundrechtseingriffen wegen einer Infektionskrankheit betroffen. Früher ging es meist um ein lokales Krankheitsgeschehen. Dass nun die ganze Republik mit solchen Maßnahmen überzogen wird, ist beispiellos.

[FAZ:] Was ist problematisch an den Corona-Verordnungen der Bundesländer, die sich ja auf das IfSG stützen?

Vieles, was dort verfügt wurde, hat im IfSG keine Grundlage. Weiterlesen bei coro-dok unter: Link oder bei der FAZ hinter der Bezahlschranke unter: unter Link

Quelle: FAZ, 30.9.2020 und cora-dok