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Floristin darf nicht über 26 sein

13.02.2006 - von Arbeitsamt

Arbeitsamt verstößt erneut gegen Vorwirkung der EU-Richtlinie!

Erstellt am: 08.02.2006
Anforderungen: Für unsere Filiale im Saarpark-Center suchen wir eine engagierte Einzelhandelskauffrau oder gelernte Floristin Arbeitszeit in Teilzeit ca. 80 Stunden/Monat während derÖffnungszeiten, vorerst als Aushilfe bei Eignung Übernahme möglich.*Weibliche Bewerber werden bevorzugt.*

Qualifikationsstufe: Fachkräfte mit oder ohne Berufserfahrung
Bewerbungsart: Nur schriftliche Bewerbungen z.Hd. des Ansprechpartners
Betriebsart: Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblich
Arbeitszeit: Teilzeit flexibel
Gehalt/Lohn: n.Vereinb.
Frei: 130206
Befristet:
Alter: 20-26 Arbeitsort: Neunkirchen
Berufsklasse: Groß- und Einzelhandelskaufleute, Einkäufer
Beruf/Tätigkeit: Kaufmann/-frau im Einzelhandel
BKZ: 6812107
ID/Chiffre: 53901 080206 64456

Quelle: Mail an die Redaktion

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