22.12.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Nur für die Jahrgänge 1952-1954 soll die Altersteilzeitregelung noch gelten.
Ich fühle mich durch diese gesetzliche Regelung diskri-
miniert. Die Arbeitslosen haben wegen ihrer Arbeitslosigkeit dadurch keine Chancen ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente zu gehen.
Für mich bedeutet dass, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, mindestens 10 Jahre lang vom Armutsgesetz Hartz IV leben zu müssen, bevor ich in Rente gehen darf.
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