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Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen

07.07.2008 - von Otto W. Teufel+Hanne Schweitzer

Zum 01.07.2008 erhalten die RentnerInnen eine Erhöhung
ihrer Rente um 1,1 Prozent brutto. Der aktuelle Rentenwert steigt dadurch in den alten Bundesländern auf 26,56 Euro, in den neuen Bundesländern auf 23,34 Euro. Viele RentnerInnen werden sich aber bei der Juli-Überweisung verwundert die Augen reiben. Der ausgezahlte Betrag hat sich gegenüber früher kaum verändert, da pünktlich zur Rentenanpassung auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV und PV) steigen. So erhöhte zum Beispiel die SBK den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 15,0 Prozent (bei den Firmenrenten bereits zum 01.04.). Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab dem 01.07.08 um 0,25 Prozentpunkte.

Mit der Erhöhung des KV-Beitrags kündigt sich schon der
Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 an. Das bedeutet: Noch weniger Transparenz auf der Ausgabenseite und für die Versicherten weiter steigende Kosten bei weiter sinkenden Leistungen.

Da die CSU in ihrer Opposition gegen den Gesundheitsfonds umgefallen ist (Süddeutsche Zeitung am 03.06.2008: Bayern über den Tisch gezogen), wie immer, wenn die kleinen Leute betroffen sind, steht der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 politisch nichts mehr im Wege.

Man kann nur hoffen, dass Arbeitnehmer und Rentner das bis zu den kommenden Wahlen nicht vergessen!

Wer in Anbetracht dieser quasi weiteren Rentenminusrunde (bei drei Prozent Inflation) einen Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung 2008 einlegen will, kann den in der neuen Ausgabe des Forums der Aktion Demokratische Gemeinschaft abgedruckten Musterwiderspruch verwenden. Da davon auszugehen ist, dass die Deutsche Rentenversicherung die Widersprüche abweist, wird die Aktion Demokratische Gemeinschaft in Kürze auch den Textentwurf für eine Klageschrift zur Verfügung stellen.

Den Widerspruch gegen die Rentenerhöhung und den Textentwurf zur Klageschrift finden Sie unter der Internetadresse: Link

Sie haben für den Widerspruch vier Wochen Zeit. Und falls Sie es versäumt haben, gegen frühere Rentenungerechtigkeiten Widerspruch einzulegen, wie z.B.

  • die Kürzung der schulischen und beruflichen Ausbildungszeiten,
  • die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten für unter 60Jährige
  • den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent zur Krankenversicherung (seit dem 1.6.2005)
  • , können Sie das direkt in einem Aufwasch mit erledigen.

    Achtung: Kein Widerspruch ist mehr möglich wegen der Krankenversicherungsbeiträge für Zusatzrenten. Dazu ist bereits ein Bundesverfassungsgerichtsurteil ergangen.
    siehe auch das aktuelle Urteil unter:Link

    Quelle: ADG-Forum 11. Jahrgang Ausgabe Nr. 3 Juli 2008