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Bewag zahlt keine Witwenrente für Geschiedene

22.03.2011 - von W.F.

Meine Mutter ist die vor 1977 (Einführung des Versorgungsausgleiches) geschiedene Witwe meines Vaters, erfüllt alle Voraussetzungen und erhält nach dessen Tod nun die ihr zustehende gesetzliche Geschiedenenwitwenrente. Das ist auch ok. so wie es ist.

Allerdings war mein Vater bei der Bewag (Bewag Aktiengesellschaft in Berlin) angestellt und bezahlte einen großen Teil seiner Altersvorsorge in die betriebliche Altersversorgung der Bewag ein. Die Pensionskasse der Bewag aber verweigert den geschiedenen Witwen die Geschiedenenwitwenrente, so wie es für die gesetzliche Rentenversicherung gesetzlich geregelt ist. Die Satzung erlaube nicht.

Für mein Rechtsverständnis dürfte jemand (oder seine Angehörigen), der zwangsweise einen Teil seiner Altersvorsorge in eine private Vorsorgekasse einzahlt, nicht schlechter gestellt sein, als wenn er den gesamten Teil der Vorsorge in die gesetzliche Kasse eingezahlt hätte.

Bisher aber haben alle geschiedenen Witwen juristische Verfahren gegen die Pensionskasse der Bewag verloren. Ich empfinde das als Diskriminierung, wenn die Witwen der betrieblichen gegenüber der gesetzlichen Altersversorgung unterschiedlich behandelt werden können.

Ich habe mehrfach mit dem zuständigen Mitarbeiter der Pensionskasse der Bewag, Herrn G. gesprochen. Er hat mir versichert, dass er meine Haltung nachvollziehen kann und meiner Mutter die Leistungen auch gern auszahlen würde. Allein ihm fehlt die Handhabe.

Wenn wir jemanden finden würden, der die Kosten übernehmen würde, wäre der Rechtsstreit kein Problem.

Meine Mutter hat inzwischen die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung durchgesetzt und erhält die Zahlungen ab dem 1.3.2011. Insofern hat sie jetzt wieder ein Auskommen. Also ist es jetzt keine existenzielle Frage mehr. Jetzt geht es um ein Stück Gerechtigkeit. Ich denke, wenn man nicht für seine Interessen kämpft, es es wohl kaum ein Anderer tun. Ich coache einige Leute, die nur solange kämpfen, bis sie ihr nächstes Ziel erreicht haben und dann wird das alles wieder zu umständlich. Kaum einer sieht ein, dass man das erkämpfte Terrain auch verteidigen muss, damit man es nicht sofort wieder einbüßt. Das Ergebnis ist fast immer, dass sie weiter zurückfallen, als sie vorher waren. Dass meine Mutter sich mit den Kosten eines Prozesses nicht belasten will, das kann ich verstehen, auch wenn ich das schade für die anderen Betroffenen finde. So bin ich etwas geteilt in meiner Meinung.

Zur Zeit vertritt ein Anwalt eine Mandantin in einer ähnlichen Angelegenheit gegen die Pensionskasse der Bewag. Nach Angaben von Herrn G. ist der Fall noch nicht entschieden. Aber der Anwalt hat eine neue Strategie und der Ausgang ist deshalb ungewiss. Sollte der Anwalt erfolgreicher sein können als seine Vorgänger, kann ich meine Mutter vielleicht umstimmen.

Link: Betriebsrenten: Anpassung oft unzureichend…
Quelle: Mail an die Redaktion