Meiningen, 2015 Foto: H.S.
12.11.2015 - von S.B.
Wegen der Ungerechtigkeit des Versorgungsausgleichs schreibt Herr B. einen Brief an Frau Hasselfeldt, CSU. Darin fordert er die Rückerstattung der Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich nach dem Ableben des Ausgleichsberechtigten.
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
Rückerstattung der Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich nach Ableben des Ausgleichsberechtigten
Seit 2009 ist die Begrenzung für die Rückerstattung der Rentenpunkte an die Versorgungspflichtigen auf drei Jahre festgelegt worden. Die Rentenkassen wurden dadurch jedoch nicht übermäßig belastet.
Das Versorgungsausgleichsgesetz schafft Diskriminierung und Altersarmut.
Die Rentenkassen werden durch Scheidungen nur gefüllt. Die Geschiedenen müssen auf die Witwer-/Witwenrente und obendrein auf ihre eigenen Rentenpunkte verzichten. Die Scheidungen sind also ein lukratives Geschäft für die Rentenkassen, das durch den Staat noch unterstützt wird.
Es ist ein Hohn: „Gut leben in Deutschland.“ Die Zahl derer, die an der Armutsgrenze leben, die Zahl der Unzufriedenen, Nichtwähler und Diskriminierten wird immer größer. Das Motto heisst also: Pfandflaschen aus den Abfalleimern und Papier sammeln, um die ständig wachsenden Lebenskosten zu decken.
Das Versorgungsausgleichsgesetz entstand zur Zeit knapper Kassen, so dass natürlich damals das Bundesverfassungsgericht zustimmen konnte. Jetzt sind die Kassen voll.
Sich auf das Bundesverfassungsgericht zu beziehen, ist ein Hohn. Die Volksvertreter machen die Gesetze und nicht die Richter. In jüngster Zeit hat unser Parlament so schnell Gesetze und Gesetzesänderungen durchgebracht. Aber für die Ärmsten der Armen wird hier nichts getan.
Deutschland ist ein reiches Land und nicht kleinlich. Man sieht es an der gegenwärtigen Situation: die Kanzlerin hat es vorgemacht, mit Herz zu entscheiden.
Die Argumente, die auf meine Petition vom Ausschuss zurückkamen, klingen so, als ob die Rentenkassen nur durch den Rückbehalt der Rentenpunkte Geschiedener und nicht gezahlter Witwenrenten Pluspunkte machen.
In meinem Fall sind große Anrechte für den Versorgungsausgleich angefallen. Meine geschiedene Frau konnte auf Grund ihrer manisch-depressiven Krankheit weder einer Berufstätigkeit nachgehen noch die Aufgaben der Hausfrau erfüllen. Im Gegenteil, die Doppelbelastung der Berufstätigkeit, Krankenpflege, Hausarbeit, Kindererziehung ... ruhte auf meinen Schultern.
In meiner Scheidungsurkunde wurde nur der Versorgungsausgleich festgelegt und nicht der fortwährende Verlust meiner Rentenpunkte.
Der Versorgungsausgleich ist natürlich zu Lebzeiten erforderlich, aber mit dem Tod meiner geschiedenen Frau abgeschlossen.
Ich habe 35 Jahre für meine geschiedene kranke Frau gesorgt und hätte noch weiter mein Eheversprechen eingehalten. Aber in ihrer manischen Phase hat diese nervenkranke Frau meine Fürsorge und Betreuung verlassen und die Scheidung eingereicht. Unsere Söhne mussten ihre Mutter vom Amtsarzt entmündigen lassen und in ein Pflegeheim einweisen.
Durch die Übertragung der Rentenpunkte wurde der Staat geschont und sie brauchte keine Sozialleistungen beantragen. Für die Entlastung des Staates werde ich bis zu meinem Lebensende bestraft und lebe nun an der Armutsgrenze.
Wenn Menschen eine dauerhafte Bindung eingehen, sich Treue und Fürsorge versprechen und damit den Staat entlasten, ist das für unser Gemeinwesen eine gewollte wunderbare Sache. Nach dem Versterben aber sagt der Staat: die Lebensleistung des Ausgleichspflichtigen übernimmt jetzt die Rentenkasse.
Das ist mehr als fragwürdig! Zumal lt. Statistischem Bundesamt die Geschiedenen die Ärmsten in der Gesellschaft sind.
In Anbetracht dahin, dass nicht jede Ehe auf Lebenszeit hält, schreckt noch mehr Menschen davon ab, Verantwortung und finanzielle Verpflichtung für den Partner zu übernehmen. Bei Ehepaaren wird z. B. eine Witwen-/Witwerrente gezahlt, unabhängig von der Bezugsdauer der Rente. Die eigenen Rentenpunkte kann jeder der Hinterbliebenen behalten. Im Gegenteil – es wird noch ein Bonus gezahlt - nämlich die Witwen-/ Witwerrente.
Die Ehen, die Pech hatten, unabhängig ob der Partner eine unheilbare Nervenkrankheit hatte oder der Mann impotent war, werden das zweite Mal bestraft!
Kein Eheglück, das Einspringen für den Staat und zum Schluss die Enteignung der eigenen Rentenpunkte sind für mich ein Grund, die Punkte zurück zu fordern. Erworbene Rentenpunkte sind Eigentum und werden nicht einmal Kriminellen gestrichen.
Ich persönlich hoffe, dass meine Diskriminierung durch die Rentenkürzung mit Blick auf die gefüllten Rentenkassen durch eine Gesetzesänderung aufgehoben wird.
Die Ehen, die lange ausgehalten haben, viel Kummer hinter sich gelassen haben, müssten ja nun mal mit Hilfe der Bundestagsabgeordneten belohnt werden.
In der aktuellen Umfrage über das Glücklichsein der Bürger in unserem Lande kam zum Ausdruck, dass die finanzielle Lage, generell der über 60-jährigen, ein wichtiger Bestandteil für den Glückszustand der Menschen ist. Lt. Sozialreport von 2013 nimmt der Anteil der armutsgefährdeten Menschen immer mehr zu.
Um erneut Ungleichbehandlungen auszuschließen, geht es grundsetzlich um die Abschaffung des Absatzes 2 des § 37.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried B.
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10.11.2015: Studie zum Thema Frauen und Rente
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