Diskriminierung melden
Suchen:

Rechtliche Betreuungen: Zahlen+ Anlässe

06.01.2004 - von Hanne Schweitzer

1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft. Es sollte dazu dienen, Menschen, die ihre Interessen vorübergehend oder dauernd nicht mehr selbst vertreten können, durch die Installation eines Betreuers, einer Betreuerin zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen.

Berichte der Organisation „Handeln statt Misshandeln“ mit Hauptsitz in Bonn zeigen auf, dass die Realität mal wieder ganz anders ist. Der Missbrauch des Betreuungsrechts durch Ärzte, Richter, Anwälte, Angehörige und EhrenamtlerInnen ist fast schon die Regel.

Im Jahr 2002 waren bundesweit 1.047.406 Betreuungen veranlaßt worden. Der Anstoß dazu kam bei 27 Prozent der zu Betreuenden von Angehörigen, von Krankenhäusern, bei 15 Prozent von Seniorenheimen, bei 15 Prozent von sozialen Diensten, bei 7 Prozent vom Gesundheitsamt, bei 6 Prozent von den Betroffenen selbst, bei 4 Prozent aus dem sozialen Umfeld, bei 4 Prozent von ÄrztInnen, bei 3 Prozent von Sozialleistungsträgern, bei einem Prozent vom Medizinischen Dienst, bei einem weiteren Prozent von Pflegediensten, und sieben Prozent der Betreuungen wurden von Sonstigen veranlasst.

Gründe für die Betreuung waren: psychisch krank = 33,9%, dement = 18,6%, Suchtkrank = 14,6%, körperliche Behinderung = 11,3%, geistige Behinderung = 36,3%, Mischbild = 11,3%.

Die anstehende Novellierung der rechtlichen Betreuung, aber auch Informationen beim Verdacht auf die Misshandlung älterer Menschen erhalten Sie bei:
Handeln statt Misshandeln, Tel: 0228/63 63 22, info@hsm-bonn.de

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1303
Quelle: HsM

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Pflege:
27.08.2003: Altenheime: Barbarische Zustände
07.07.2000: Raffelhüschen: Pflegeversicherung privatisieren

Alle Artikel zum Thema Pflege