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Kein Durchblick in Seniorenheimen

15.01.2004 - von Mail an die Redaktion

Die BIVA, das ist die Bundesinteressenvertretung der BewohnerInnen von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, schreibt an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Mehrzahl der in Heimen lebenden älteren Menschen ist nicht mehr in der Lage, sich bei den Zuzahlungsmodalitäten und Befreuungsvoraussetzungen alleine zurechtzufinden. HeimbewohnerInnen, die Sozialhilfe bekommen, erhalten einen Barbetrag von 143 Euro im Monat. 2% an Zuzahlungen würden also 32,16 betragen, 1% dagegen 16,08E. Tatsächlich wird aber eine Belastungsgrenze von 71,28 € bzw. 35,64 € zugrunde gelegt. Sozialhilfeempfängern, die in Heimen leben, werden also ZWEI VOLLE Monatseinkommen oder 4,5% ihres monatlichen frei verfügbaren Einkommens als Zuzahlung abverlangt. ... Aber auch selbstzahlende BewohnerInnen werden durch die Neuregelungen unverhältnismäßig benachteiligt. Oft verbleiben Ihnen nach Abzug der Heimkosten selbst unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflegeversicherung weniger als der Barbetrag der Sozialhilfeempfänger, oder der nicht gedeckte Anteil an den Heimkosten wird von den Angehörigen übernommen. Da die Selbstbeteilliegung aus der vollen Rente/Pension berechnet wird, werden die Angehörigen zusätzlich belastet.

Es ist nicht hinzunehmen, dass auf dem Rücken eines der schwächsten Glieder der Gesellschaft „Reformen“ durchgesetzt werden.“
BIVA Postfach 1247 Vorgebirgstr. 1 53911 Swisstal. Tel. 02254/7045 Elektropost: info@biva.de

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1256
Quelle: BIVA

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